Rechtsanwalt Peter Schäfer hilft bei Gewerberaummiete, Nebenkostenabrechnung, Mietminderung, Schönheitsreparaturen etc.
Mietrecht (Gewerberaummiete / Wohnraummiete)
Für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen oder Wohnraum ist die Kanzlei Schäfer der richtige Ansprechpartner bei rechtlichen Problemen jeder Art.
Nebenkostenabrechnungen sind häufig fehlerhaft. Die Prüfungsfrist für Mieter endet 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung. Danach sind Rückforderungen nur noch schwer durchsetzbar. Lassen Sie Ihre Abrechnung im Zweifel daher von Rechtsanwalt Schäfer prüfen.
Mietminderungen sollten nicht ohne anwaltlichen Rat vorgenommen werden. Bei einer zu hoch angesetzten Minderung kann es dazu kommen, dass dem Vermieter ein fristloses Kündigungsrecht zusteht, wenn sich der Mieter durch die falsche Berechnung einer Minderung unterm Strich mit der Zahlung von zwei Monatsmieten in Verzug befindet.
Schönheitsreparaturen sind gerade bei älteren Mietvertägen ein häufiges Thema. Nicht alles was im Mietvertrag steht muss auch noch so sein. Viele Klauseln sind mittlerweile unwirksam.
Kündigungsfristen aus älteren Mietverträgen sind ebenfalls häufig unwirksam.