Rechtsanwalt Peter Schäfer, Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Haftpflicht,
Verkehrsrecht
In den meisten verkehrsrechtlichen Fällen geht es primär um eine Klärung der Schuldfrage bei Verkehrsunfällen und daraus resultierend um eine Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen zwischen den Beteiligten und deren Versicherungen.
Angebote zur Schadenregulierung einer Versicherung sollten Geschädigte kritisch prüfen lassen, da das erste Angebot häufig deutlich unter den tatsächlich durchsetzbaren Ansprüchen liegt.
Deshalb empfiehlt es sich in jedem Fall, zumindest im Rahmen einer ersten Beratung, Ihre Ansprüche oder die der Gegenseite anwaltlich prüfen zu lassen.
Sollten Sie an einem Unfall keine Schuld haben, so sollten Sie mich auch ohne Rechtsschutzversicherung sofort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Die Kosten meiner Tätigkeit müssen dann von der gegnerischen Versicherung voll getragen werden.
Lassen Sie sich auf keinen Fall von möglichen Anwaltskosten abschrecken und deshalb von Ihrem Gegner vorschnell abspeisen. Gerne gebe ich Ihnen eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und biete Ihnen bei fehlender Rechtsschutzversicherung ein angemessenes Pauschalhonorar für außergerichtliche Tätigkeiten an.