ESO3.0 Leivtec ES3.0 Geblitzt + Bussgeldbescheid? Kanzlei-Schaefer hilft sofort !!!
Ordnungswidrigkeiten
Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr häufen sich zur Zeit Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstöße etc. Zu Zeiten leerer Kassen der Städte und Gemeinden werden insbesondere Geschwindigkeits-kontrollen immer häufiger.
Ganz gleich ob es sich um Lasermessverfahren, Lichtschrankenmess-verfahren, Radarmessverfahren, stationäre Blitzer oder um das Messen mittels Nachfahren handelt, die technischen und menschlichen Fehlerquellen bei diesen Messmethoden sind vielfältiger, als gemein hin angenommen.
Sollten Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, so trägt diese in der Regel Ihre gesamten anwaltlichen Verteidigungskosten. Von voreiligen Angaben auf einem Anhörungsbogen kann nicht eindringlich genug gewarnt werden. Sie sind in keinem Fall verpflichtet, mehr gegenüber der Behörde anzugeben als Ihre Personalien.
Grundlage einer jeden Verteidigung ist zunächst das durch den Anwalt auszuübende Recht auf Akteneinsicht. Nur aus der Verfahrensakte lassen sich Angriffspunkte gegen den Ihnen vorgeworfenen Verstoß entnehmen. Erst nach der Akteneinsicht können Erfolgsaussichten und die Marschrute für eine effiziente Verteidigung bestimmt werden.
Auch für Beschuldigte, die lediglich an ihre Verfahrensakte kommen wollen, um sich im weiteren Verlauf des Verfahrens selbst zu verteigen, steht Rechtsanwalt Schäfer gerne mit entsprechendem Rat zur Seite.