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Strafrechtliches Ermittlungsverfahren Akteneinsicht -> Kanzlei-Schaefer hilft sofort !!! Strafrecht
Als Strafverteidiger vertritt Sie Rechtsanwalt Schäfer auf Wunsch bereits vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie in den sich anschließenden Verfahrensstadien. Ganz gleich, ob Ihnen eine Tat vorgeworfen wird, Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat wurden, in allen Fällen ist eine anwaltliche Vertretung häufig sehr wichtig. Denn bereits im Ermittlungsverfahren werden die Grundweichen für die Hauptverhandllung vor Gericht und damit für eine Einstellung, einen Freispruch oder eine Verurteilung gestellt. Das gilt auch für eine Vernehmung als Zeuge, denn Zeugen werden durch ihre Aussage nicht selten selbst zu Beschuldigten. Viele Betroffene kennen ihre Rechte nur unzureichend und lassen sich vorschnell zur Sache ein, ohne einen Verteidiger zu konsultieren. Ab dem ersten Kontakt mit den ermittelnden Beamten gilt "Ich mache von meinem Recht zu Schweigen Gebrauch!". Der Versuch von Erklärungen und Rechtfertigungen bringt Ihnen meist nur Nachteile ein.
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